Barriere­freie Website

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit damit Pflicht.

Wir helfen Unternehmen und Organisationen dabei,

  • ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen,
  • Risiken realistisch einzuschätzen,
  • die richtigen Maßnahmen abzuleiten und
  • die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Barrierefreiheit denken wir von Anfang an mit – in Konzept, UX, Design, Text und Technik. Nicht als Zusatzaufgabe, sondern als Teil guten Webdesigns.

Finden Sie in einer kostenloser Erstberatung heraus, ob Ihre Website betroffen ist.

Illustration zur Barrierefreiheit auf Websites. Gestaltet von Werbeagentur IKONUM Dresden

Gilt das BFSG für meine Website?

Ob Ihre Website unter das BFSG fällt, hängt davon ab, ob Sie darüber Leistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, anbahnen oder abschließen. Typische Fälle: Online-Shops, Eventbuchungen, Terminvereinbarungen, Anfrageformulare oder Kundenkonten. Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.

Wir klären In einem unverbindlichen Erstgespräch,

  • ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt,
  • ob ihre Website barrierefrei sein muss und
  • wie Sie Ihre Website schrittweise barrierefrei machen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website können möglichst viele Menschen ohne fremde Hilfe nutzen – auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Inhalte und Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein. Diese vier Prinzipien bilden die Grundlage der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), auf die sich das BFSG stützt.

In der Praxis bedeutet das unter anderem:

  • eine klare Seitenstruktur,
  • ausreichende Farbkontraste,
  • Tastaturbedienbarkeit,
  • verständliche Formulare und
  • Lesbarkeit durch Screenreader.

Typische Barrieren auf Webseiten

Viele Websites wirken modern und sind trotzdem nicht barrierefrei.

Häufige Probleme:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Zu geringe Farbkontraste
  • Navigationen, Menüs oder Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
  • Unklare Linktexte wie „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“
  • Formularfelder ohne klare Beschriftung
  • Unlogische Überschriftenstruktur
  • Bedienelemente, die Screenreader nicht erfassen können
  • Videos ohne Untertitel
  • Nicht-barrierefreie PDFs

Diese Barrieren verhindern, dass viele Menschen Inhalte lesen oder Funktionen wie Terminbuchungen, Kontaktformulare oder Shops nutzen können.

Website auf Barrierefreiheit prüfen

Viele Unternehmen wissen, dass Barrierefreiheit für sie relevant ist, können den Zustand ihrer Website aber nicht einschätzen. Genau hier setzt unsere Prüfung an.

Ein automatischer Test allein reicht dafür nicht aus. Tools liefern erste Hinweise, erfassen aber viele Probleme nicht – das ist für die Maschine schlicht nicht möglich. Ob eine Website wirklich barrierefrei ist, zeigt sich erst, wenn jemand Inhalte, Navigation, Formulare und interaktive Funktionen von Grund auf prüft.

Was wir bei einem Barrierefreiheits-Check prüfen

Ein guter Barrierefreiheits-Check betrachtet nicht einzelne technische Fehler, sondern beurteilt, ob Inhalte, Navigation und Funktionen für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.

Wir prüfen unter anderem:

  • Seitenstruktur und Überschriften: Ist die inhaltliche Gliederung logisch?
  • Tastaturbedienbarkeit: Lassen sich Navigation, Menüs und Formulare auch ohne Maus nutzen?
  • Screenreader: Können Screenreader Inhalte und Bedienelemente korrekt erfassen?
  • Kontraste: Sind Texte gut lesbar?
  • Texte: Sind Texte verständlich formuliert?
  • Formulare: Sind Felder deutlich beschriftet, Hinweise eindeutig und Fehlermeldungen verständlich?
  • Navigation und Linktexte: Ist die Nutzerführung klar und zeigen Linktexte, wohin die Verlinkungen führen?
  • Bilder, Icons und Medien: Werden nicht-textliche Inhalte sinnvoll beschrieben und audiovisuelle Inhalte zugänglich gemacht?
  • PDFs: Sind Dokumente barrierefrei nutzbar?

Das Ergebnis zeigt, welche Barrieren bestehen, welche Bereiche kritisch sind und wo Sie handeln sollten.

So gehen wir vor

Wir prüfen und optimieren Ihre Website in zwei Schritten: erst selbst, dann auf Wunsch durch eine externe Stelle. So bekommen Sie eine fachliche Bewertung, nicht nur eine Liste technischer Fehler.

Schritt 1: Prüfung und Optimierung durch uns

Den Anfang machen wir selbst. Grundlage sind die Prüfschritte des BIK BITV-Tests und die WCAG 2.2 (Web).

Für die technische Kontrolle nutzen wir mehrere Tools. Darauf verlassen wir uns aber nicht. Den Großteil bewerten wir manuell, das sind genau die Punkte, die eine Maschine nicht beurteilen kann: ob ein Alternativtext zum Bild passt, ob ein Linktext verrät, wohin er führt, ob sich ein Formular mit der Tastatur und mit einem Screenreader bedienen lässt.

Was wir dabei finden, beheben wir direkt. Nach dieser ersten Runde erfüllt Ihre Website die wesentlichen Anforderungen und wir können die Prüfung und Optimierung in einer Barrierefreiheitserklärung dokumentieren.

Schritt 2: Externer BIK BITV-Test (optional)

Wer noch mehr Sicherheit möchte, lässt seine Website zusätzlich extern durch die BIK mit dem offiziellen BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) prüfen.

Der BIK BITV-Test ist im deutschsprachigen Raum das anerkannteste Prüfverfahren für digitale Barrierefreiheit. Geschulte Prüferinnen und Prüfer bewerten die Website Schritt für Schritt, nicht per automatischem Scan. Das Verfahren orientiert sich an WCAG, BITV und EN 301 549.

Nach dem externen Bericht folgt eine zweite Optimierungsrunde. Zum Schluss erstellen wir die Barrierefreiheitserklärung auf Grundlage des BIK-Berichts.

Sie entscheiden über den Umfang

Sie haben die Wahl zwischen zwei Wegen:

  • Sie verlassen sich auf unsere Prüfung und Optimierung nach den BIK-Prüfschritten und WCAG 2.2.
  • Oder Sie ergänzen den offiziellen BIK BITV-Test als zweiten Qualitätsschritt, gefolgt von einer weiteren Optimierungsrunde.

Der externe Test verursacht zusätzliche Kosten, liefert dafür aber die Bewertung einer unabhängigen, anerkannten Stelle.

Was wir nicht versprechen

Auch ein bestandener BIK BITV-Test ist keine juristische Garantie und keine absolute Abmahnsicherheit. Das kann niemand seriös zusagen.

Er ist aber eine deutlich stärkere Grundlage als ein reiner Tool-Scan. In der Praxis ist der BIK BITV-Test die belastbarste Grundlage im deutschsprachigen Raum.

BFSG, EN 301 549 und WCAG: Was steckt dahinter?

Wer eine Website barrierefrei umsetzen will, stößt schnell auf Abkürzungen. Für die Praxis ist vor allem wichtig, wie diese Ebenen zusammenhängen.

Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bildet den gesetzlichen Rahmen. Es legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Für Websites verweist es auf die technischen Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549.

Die  EN 301 549 ist der technische Referenzrahmen auf europäischer Ebene. Für Websites baut sie auf den WCAG 2.2. auf.

Die WCAG sind die international anerkannten Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. WCAG 2.2, Level AA gilt als Mindestanforderung für gesetzeskonforme Websites.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für die Praxis bedeutet das: Das BFSG definiert die rechtliche Pflicht, die EN 301 549 übersetzt sie in technische Maßstäbe, und die WCAG liefern die Orientierung für Konzeption, Design, Inhalte und Entwicklung.

Wichtig: Barrierefreiheit lässt sich nicht mit einem Plugin nachrüsten. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Zusatzlösungen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Die Website selbst muss die relevanten Kriterien erfüllen.

Nachrüsten oder neu bauen?

Nicht jede Website muss neu entstehen, um barrierefrei zu werden. Oft reicht es, bestehende Barrieren zu finden und zu beheben. Ob eine Nachrüstung ausreicht oder ein Relaunch sinnvoller ist, hängt vom technischen Zustand, der Inhaltsstruktur und dem Umfang der nötigen Anpassungen ab.

Auf Basis eines Barrierefreiheits-Checks entscheiden Sie, welcher Weg wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Wir begleiten die Optimierung bestehender WordPress-Websites ebenso wie die barrierefreie Neuerstellung oder die Zusammenarbeit mit Ihrem Entwicklerteam.

Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken

Wer eine neue Website plant, sollte Barrierefreiheit nicht nachträglich einbauen, sondern von Beginn an einplanen. Das ist günstiger, sauberer und führt zu besseren Ergebnissen.

In unserem Webdesign-Prozess ((/webdesign-dresden/)) ist Barrierefreiheit kein Sonderposten. Sie fließt in Konzept, UX, Design, Text und Entwicklung ein.

Am Ende steht eine Website, die die relevanten WCAG-Kriterien erfüllt, eine Barrierefreiheitserklärung enthält und für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich ist.

Das zahlt sich auch für Unternehmen aus, die nicht gesetzlich verpflichtet sind: Eine barrierefreie Website ist meistens klarer, besser bedienbar und für mehr Menschen nutzbar. Rund zehn Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer haben eine Einschränkung. Gleichzeitig verbessern sich SEO, Wartbarkeit und die allgemeine Qualität der Website.

Vorteile einer barrierefreien Website

Mehr Reichweite

Ihre Website wird für ältere Menschen und für Nutzer:innen mit Einschränkungen besser zugänglich.

Bessere Benutzererfahrung

Über klare Strukturen, gut lesbare Texte und einfache Navigation freuen sich alle Besucher:innen.

SEO-Vorteile

Suchmaschinen belohnen sauberen, strukturierten Code – Barrierefreiheit verbessert Ihr Ranking.

Stärkeres Image

Sie zeigen Verantwortung und positionieren sich als modernes, inklusives Unternehmen.

Höhere Glaubwürdigkeit

Eine barrierefreie Website ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen ernst nimmt.

Förderung für barrierefreie Websites

Die Optimierung Ihrer Website sollte nicht an den Kosten scheitern. Über eine Förderung lassen sich je nach Unternehmensstandort 50 bis 80 Prozent der Kosten bezuschussen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt von der Größe und der Förderfähigkeit des Unternehmens ab. Wir helfen dabei, die Voraussetzungen zu prüfen, und unterstützen Sie in Zusammenarbeit mit einem professionellen Förderpartner bei der Antragstellung.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung zur Förderung von Barrierefreiheitsmaßnahmen.

Ausgewählte Projekte

Implus Dresden

Implus Dresden: Eine Frau mittleren Alters, ein etwas älterer Mann und ein junger Mann mit sichtbarer Einschränkung umarmen sich und lachen.

Implus Dresden ist eine gemeinnützige Organisation der Diakonissenanstalt Dresden, die Menschen mit Behinderung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Lernen und Begleitung unterstützt. Die Website richtet sich an Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Fachkräfte – eine Zielgruppe, für die Barrierefreiheit keine Formsache ist.

Im Rahmen des Website-Projekts prüften und optimierten wir die bestehende WordPress-Website auf Barrierefreiheit. Die Prüfung erfolgte nach BITV 2.0 auf Basis der WCAG 2.2 durch einen externen Anbieter. Die Website ist teilweise konform. Nicht zugängliche Bereiche, etwa PDFs Dritter und ein Spenden-Plugin eines externen Anbieters, dokumentiert die Barrierefreiheitserklärung transparent.

Schwerpunkte: barrierefreie Informationsarchitektur für eine komplexe Angebotsstruktur, verständliche Sprache, barrierearme UX, Barrierefreiheitsprüfung und Erklärung.

Pasinger Fabrik

Pasinger Fabrik: neue Website für Münchens lebendiges Kulturzentrum. Zu sehen ist die Pasinger Fabrik von außen. Design: Werbeagentur IKONUM Dresden

Die Pasinger Fabrik ist ein städtisches Kulturzentrum in München mit einem täglich wechselnden, spartenübergreifenden Programm: Oper, Theater, Musik, Film, Ausstellungen, Kinder- und Familienformate. Die Website ist gleichzeitig Eventplattform und zentraler Kommunikationskanal für sehr unterschiedliche Zielgruppen.

Barrierefreiheit war hier keine Zusatzaufgabe, sondern Bestandteil des Relaunch-Projekts. Eine externe Stelle prüfte die Website nach WCAG 2.2 Level AA. Das Ergebnis: weitgehend konform, keine bekannten Barrieren im geprüften Bereich.

Schwerpunkte: barrierefreie Navigation bei komplexer Eventstruktur, zugängliche Filter- und Suchfunktionen, kontrastreiche Gestaltung, Tastaturbedienbarkeit über alle Seitenbereiche, externe Prüfung und Barrierefreiheitserklärung.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Ob eine Website unter das BFSG fällt, hängt vor allem davon ab, ob Sie darüber Leistungen für Endkundinnen und Endkunden digital anbieten, anbahnen oder abschließen. Reine B2B-Angebote oder Websites ohne Kauf- oder Buchungsmöglichkeit sind grundsätzlich nicht betroffen. Für Kleinstunternehmen gelten zudem Ausnahmen.

Das hängt davon ab, ob Sie Verträge über Ihre Website mit Verbraucher:innen abschließen (z. B. Online-Shop, Buchungsformular). Reine „Visitenkarten-Websites“ sind in der Regel nicht betroffen.

Übergangsfristen gibt es nicht: Alle betroffenen digitalen Angebote, auch bestehende, müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei unverhältnismäßigem Aufwand oder wenn sich die Funktionalität grundlegend ändern müsste. Es gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit, der je nach Projekt unterschiedlich ausfällt.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards für barrierefreie Websites. Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.2 Level AA basiert. Dieser Standard gilt als Mindestanforderung für gesetzeskonforme Websites.

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Kleinere Websites lassen sich oft in wenigen Wochen anpassen, große Portale benötigen mehr Zeit. Unser Fahrplan zeigt Ihnen genau, wie lange es in Ihrem Fall dauert.

Wir kombinieren manuelle Tests durch Expert:innen mit unterstützenden Tools. So prüfen wir u. a. Tastatursteuerung, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste und semantische Strukturen.

Ja, wenn sie für Nutzerinnen und Nutzer relevant sind, etwa Preislisten, Anträge oder Verträge. Formulare, Downloads und andere funktionale Inhalte sind häufig kritisch und gehören in die Prüfung. Ältere Dokumente müssen Sie nicht zwingend anpassen, aber alle künftig veröffentlichten Dateien sollten barrierefrei sein.

Der BIK BITV-Test ist im deutschsprachigen Raum das anerkannteste Prüfverfahren für digitale Barrierefreiheit. Er basiert auf der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und wird von „BIK für Alle“ betrieben. Anders als ein automatischer Scan prüfen hier Fachleute die Website manuell, Schritt für Schritt.

Nein. Den offiziellen Test führt eine externe Prüfstelle bei BIK durch, nicht wir. Genau das ist der Sinn: Eine unabhängige Stelle bewertet die Website. Wir arbeiten vorab mit dem BIK BITV-Selbsttest und prüfen nach demselben Maßstab, den die externe Stelle später anlegt. Sie können sich auf diese erste Runde verlassen oder den offiziellen Test als zweiten Qualitätsschritt ergänzen.

Nein. Automatische Tools helfen bei einer ersten Einschätzung, erfassen aber viele Barrieren nicht, weil das für eine Maschine schlicht nicht möglich ist. Für eine belastbare Bewertung muss jemand Inhalte, Navigation, Formulare und Funktionen auch manuell prüfen.

Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine fachliche Dokumentation einer Prüfung zur Barrierefreiheit einer Website, keine automatische Tool-Ausgabe. Sie beschreibt, welche Barrieren auf einer Website vorhanden sind, nach welchen Standards geprüft wurde, wie schwerwiegend die Probleme sind und wie sich diese beheben lassen.

Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen oder Reputationsschäden.

Ja. Eine barrierefreie Website ist für alle Nutzerinnen und Nutzer besser bedienbar, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Rund zehn Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer haben eine Einschränkung. Gleichzeitig verbessern sich SEO, Ladezeiten und die allgemeine Qualität der Website.

Die Kosten hängen von Umfang, Ausgangslage und eingesetztem System ab. Über eine BAFA-Förderung lassen sich die Kosten häufig bezuschussen. Wir prüfen außerdem weitere Förderprogramme, etwa von Aktion Mensch oder aus spezifischen Kulturbereichen.

Nein. In vielen Fällen reicht es, bestehende Barrieren zu finden und zu beheben. Ob eine Nachrüstung ausreicht oder ein Relaunch sinnvoller ist, hängt vom technischen Zustand und der Struktur der Website ab

Für die Praxis zählen vor allem BFSG, EN 301 549 und WCAG. Das BFSG bildet den gesetzlichen Rahmen, die EN 301 549 ist der technische Referenzrahmen, und die WCAG liefern die Orientierung für die Umsetzung.

Ja, wenn Ihre Website unter das BFSG fällt. Die Erklärung dokumentiert den Barrierefreiheitsstatus, benennt nicht zugängliche Bereiche und bietet eine Meldeoption. Sie muss selbst barrierefrei gestaltet und prominent platziert sein, meist im Footer neben Impressum und Datenschutzerklärung.