Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit damit eine rechtliche Anforderung, insbesondere, wenn über ihre Website Leistungen für Verbraucher:innen angebahnt, gebucht oder abgeschlossen werden.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, Risiken einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen abzuleiten.