Barriere­freie Website

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit damit eine rechtliche Anforderung, insbesondere, wenn über ihre Website Leistungen für Verbraucher:innen angebahnt, gebucht oder abgeschlossen werden.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, Risiken einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen abzuleiten.

Illustration zur Barrierefreiheit auf Websites. Gestaltet von Werbeagentur IKONUM Dresden

Ist Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen?

Ob Ihre Website unter das BFSG fällt, hängt vor allem davon ab, ob Sie darüber Leistungen für Verbraucher:innen anbieten, anbahnen oder abschließen. Typische Fälle sind Online-Shops, Eventbuchungen, Terminvereinbarungen oder Kundenkonten. Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen. Kleinstunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir,

  • ob Ihr Unternehmen unter das BFSG fällt,
  • ob ihre Website barrierefrei sein muss und
  • wie Sie Ihre Website schrittweise barrierefrei machen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet und technisch umgesetzt, dass sie für möglichst viele Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar ist, auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Inhalte und Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein. Diese vier Prinzipien bilden die Grundlage der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

In der Praxis heißt das zum Beispiel: klare Struktur, Tastaturbedienbarkeit, verständliche Formulare, Erfassbarkeit durch Screenreader und ausreichende Kontraste.

Typische Barrieren auf Webseiten

Viele Websites wirken auf den ersten Blick modern und sind trotzdem nicht barrierefrei. Typische Barrieren sind zum Beispiel:

  • Fehlende Alternativtexte für Bilder
  • Zu geringe Farbkontraste
  • Navigationen, Menüs oder Formulare, die nicht per Tastatur bedienbar sind
  • Unklare Linktexte wie „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“
  • Formularfelder ohne klare Beschriftung
  • Unlogische Überschriftenstruktur
  • Bedienelemente, die Screenreader nicht erfassen können
  • Videos ohne Untertitel
  • Nicht-barrierefreie PDFs

Solche Barrieren führen dazu, dass viele Menschen Inhalte nicht erfassen und wichtige Funktionen wie Terminbuchungen, Kontaktformulare oder Shops nicht nutzen können.

Website auf Barrierefreiheit prüfen

Viele Unternehmen wissen, dass Barrierefreiheit für sie relevant ist, können den Zustand ihrer Website aber nicht einschätzen. Genau hier setzt unsere Prüfung an. Sie zeigt, welche Barrieren bestehen, welche Bereiche kritisch sind und was angepasst werden sollte.

Ein automatischer Test allein reicht dafür nicht aus. Tools können erste Hinweise liefern, erfassen aber viele Probleme nur unvollständig. Ob eine Website tatsächlich barrierefrei nutzbar ist, zeigt sich erst dann, wenn Inhalte, Navigation, Formulare und interaktive Funktionen systematisch geprüft werden.

Was wir bei einem Barrierefreiheits-Check prüfen

Ein guter Barrierefreiheits-Check betrachtet nicht nur einzelne technische Fehler, sondern beurteilt, ob Inhalte, Navigation und Funktionen für alle Nutzer:innen zugänglich sind.

Wir prüfen unter anderem folgende Bereiche:

  • Seitenstruktur und Überschriften: Ist die inhaltliche Gliederung logisch?
  • Tastaturbedienbarkeit: Lassen sich Navigation, Menüs und Formulare auch ohne Maus nutzen?
  • Screenreader: Können Screenreader Inhalte und Bedienelemente korrekt erfassen?
  • Kontraste: Sind Texte gut lesbar?
  • Formulare: Sind Felder klar beschriftet, Hinweise eindeutig und Fehlermeldungen verständlich?
  • Navigation und Linktexte: Ist die Nutzerführung klar und sind Verlinkungen verständlich formuliert?
  • Bilder, Icons und Medien: Werden nicht-textliche Inhalte sinnvoll beschrieben und audiovisuelle Inhalte zugänglich eingebunden?
  • PDFs: Sind bereitgestellte Dokumente barrierefrei nutzbar?

Diese Prüfung zeigt, welche Barrieren bestehen, welche Bereiche besonders kritisch sind und welche Maßnahmen als erstes umgesetzt werden sollten.

Welche Anforderungen gelten? BFSG, BFSGV, EN 301 549 und WCAG

Wer eine Website barrierefrei umsetzen oder prüfen lassen will, stößt schnell auf zahlreiche verwirrende Abkürzungen. Für die Praxis ist vor allem wichtig, wie diese Ebenen zusammenhängen.

Das Barrierfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bildet den gesetzlichen Rahmen. Es regelt, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen und ab wann die Anforderungen gelten. Für Websites wird dabei auf die technischen Anforderungen in der europäischen Norm EN 301 549 verwiesen.

Die EN 301 549 ist der technische Referenzrahmen auf europäischer Ebene. Für Websites baut sie maßgeblich auf den WCAG (WCAG 2.1.) auf. Die WCAG sind die international anerkannten Richtlinien für digitale Barrierefreiheit.
Was bedeutet das praktisch?
Für Unternehmen bedeutet das praktisch: Das BFSG definiert die rechtliche Pflicht, die EN 301 549 übersetzt sie in technische Maßstäbe und die WCAG liefern die konkrete fachliche Orientierung für Konzeption, Design, Inhalte und Entwicklung.

Wichtig ist dabei: Barrierefreiheit lässt sich nicht mit einem Plugin „nachrüsten“. Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Zusatzlösungen die Anforderungen an die Website nicht ersetzen. Entscheidend ist, dass die Website selbst die relevanten Kriterien erfüllt.

Barrierefreie Website erstellen oder bestehende Website nachrüsten?

Nicht jede Website muss neu entwickelt werden, um barrierefrei zu werden. Oft reicht es, bestehende Barrieren zu identifizieren und systematisch zu beheben. Ob eine Nachrüstung ausreicht oder ein Relaunch sinnvoller ist, hängt vom technischen Zustand, der Inhaltsstruktur und dem Umfang der notwendigen Anpassungen ab.

Wenn eine bestehende Website technisch oder strukturell an Grenzen stößt, kann eine barrierefreie Neuerstellung jedoch die bessere Lösung sein.

Warum sich barrierefreie Websites auch wirtschaftlich lohnen

Barrierefreie Websites sind nicht nur rechtlich gefordert, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Ca. zehn Prozent der Internetnutzer:innen haben eine Einschränkung. Diese Gruppe mit leicht zugänglichen und gut bedienbaren Websites zu gewinnen, wirkt sich auf Anfragen, Buchungen und Abschlüsse aus.

Mehr Reichweite

Ihre Website wird für ältere Menschen und für Nutzer:innen mit Einschränkungen besser zugänglich.

Bessere Benutzererfahrung

Über klare Strukturen, gut lesbare Texte und einfache Navigation freuen sich alle Besucher:innen.

SEO-Vorteile

Suchmaschinen belohnen sauberen, strukturierten Code – Barrierefreiheit verbessert Ihr Ranking.

Stärkeres Image

Sie zeigen Verantwortung und positionieren sich als modernes, inklusives Unternehmen.

Höhere Glaubwürdigkeit

Eine barrierefreie Website ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass ein Unternehmen oder eine Organisation die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen ernst nimmt.

Förderung für barrierefreie Websites

Die Optimierung Ihrer Website auf Barrierefreiheit muss keine Kostenhürde sein.

Über eine BAFA-Förderung können in westdeutschen Bundesländern 50 % der Kosten gefördert werden, in ostdeutschen Bundesländern sogar 80 %.

Als BAFA-gelistete Agentur unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Häufige Fragen (FAQ)

Nur Unternehmen, die digitale Produkte oder Services an Verbraucher:innen (B2C) anbieten, sind betroffen. Reine Informations-Websites ohne Kauf- oder Buchungsmöglichkeiten sind meist ausgenommen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Umsatz sind oft ebenfalls ausgenommen.

Das hängt davon ab, ob Sie Verträge über Ihre Website mit Verbraucher:innen abschließen (z. B. Online-Shop, Buchungsformular). Reine „Visitenkarten-Websites“ sind in der Regel nicht betroffen.

Keine Übergangsfristen: Sämtliche betroffenen digitalen Angebote, auch bestehende, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, etwa bei unverhältnismäßigem Aufwand oder bei für die Funktionalität grundlegenden Änderungen. Hier gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit, die bei jedem Projekt anders liegt.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards für barrierefreie Websites. Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.2 Level AA basiert. Dieser Standard gilt als Mindestanforderung für gesetzeskonforme Websites.

Nicht unbedingt. Oft reichen gezielte Anpassungen wie bessere Kontraste, klare Struktur oder alternative Texte. Ein vollständiger Relaunch ist selten erforderlich.

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Kleinere Websites lassen sich oft in wenigen Wochen anpassen, große Portale benötigen mehr Zeit. Unser Fahrplan zeigt Ihnen genau, wie lange es in Ihrem Fall dauert.

Wir kombinieren manuelle Tests durch Expert:innen mit unterstützenden Tools. So prüfen wir u. a. Tastatursteuerung, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste und semantische Strukturen.

Nein. Automatische Tools erkennen nur ca. 30–40 % der Probleme. Viele Hürden (z. B. unklare Formulardesigns, fehlende Alternativtexte, Screenreader-Lesefluss) können nur Expert:innen im manuellen Test identifizieren.

Sie sollte leicht auffindbar und auf jeder Seite verfügbar sein, idealerweise im Footer oder unter einem klar benannten Link wie „Barrierefreiheit“ oder „Accessibility“. Meistens wird die Erklärung neben Impressum und Datenschutz platziert.

Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen oder Reputationsschäden.

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verbessert Barrierefreiheit die Usability, Reichweite, SEO und stärkt das Image Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.

Die Kosten hängen von Umfang, Ausgangslage und System ab. Dank BAFA-Förderung können die Kosten abgefedert werden. Wir prüfen außerdem weitere Förderprogramme, z. B. Aktion Mensch oder spezielle Kulturbereiche.