Barriere­freie Website

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmen und Organisationen müssen seither ihre Websites und Online-Shops barrierefrei gestalten. Doch die Unsicherheit ist groß: Betrifft das auch meine Website? Welche Anforderungen gelten? Und wie setze ich das überhaupt um?

Illustration zur Barrierefreiheit auf Websites. Gestaltet von Werbeagentur IKONUM Dresden

In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir für Sie,

  • ob Ihr Unternehmen/Ihre Organisation unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fällt,
  • ob ihre Website überhaupt barrierefrei sein muss und falls ja,
  • wie Sie Ihre Website schrittweise barrierefrei machen können.

Barrierefreiheit: Betrifft das auch meine Website?

Sie sind unsicher, ob Sie handeln müssen und eine barrierefreie Website brauchen? Damit sind Sie nicht allein. Viele Website-Betreiber:innen stellen sich aktuell diese Fragen:

  • Fällt meine Website unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
  • Welche Seiten oder Funktionen meiner Website müssen barrierefrei sein?
  • Wie erfülle ich die Anforderungen nach WCAG und EN 301 549?
  • Was passiert, wenn ich nichts tue und meine Website einfach so lasse?

Diese Fragen sind berechtigt und die Antworten sind nicht immer leicht zu finden. Darum möchten wir unser Wissen weitergeben und Sie beraten. 

Beratung durch spezialisierte Agentur

Damit Sie nicht unnötig Ressourcen verschwenden, klären wir in einem ersten Schritt, ob und bis zu welchem Grad Ihr Unternehmen überhaupt unter das Gesetz fällt. 

Als Agentur, die Websites barrierefrei macht und barrierefreie Websites erstellt bieten wir eine unverbindliche und kostenlose Beratung an, in der wir Ihre wichtigsten Fragen klären.

So erhalten Sie sofort einen klaren Überblick, ohne Fachchinesisch und Verkaufsdruck.

Website barrierefrei machen – unser Prozess als spezialisierte Agentur

Ihr Ziel ist es, Ihre Website so zu gestalten, dass sie die Anforderungen des BFSG erfüllt und für alle Nutzer:innen zugänglich ist? Dafür haben wir als spezialisierte Agentur für barrierefreie Websites einen klaren Prozess entwickelt:

1. Barrierefreiheits-Test

Wir analysieren Ihre Website auf Barrieren – nicht mit teilweise unzuverlässigen automatischen Tools, sondern durch erfahrene Expert:innen, die Ihre Website Seite für Seite prüfen.
Das Ergebnis: Sie erhalten einen strukturierten, verständlichen Bericht mit klaren Empfehlungen, wie Sie Ihre Website barrierefrei und BFSG-konform machen können.

2. Individueller Fahrplan zur Barrierefreiheit

Auf Basis der Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen einen realistischen Fahrplan, abgestimmt auf Ihre Ziele und Ressourcen. Wir zeigen, was sofort erledigt werden sollte und was noch warten kann.

3. Umsetzung der Maßnahmen

Wir setzen die Anpassungen direkt für Sie um oder arbeiten eng mit Ihren Entwickler:innen, Designer:innen, Content-Teams oder Ihrer Agentur zusammen. Wir beraten die Umsetzer:innen auf Augenhöhe, geben Feedbacks zu Designs, Texten und Bildern und bleiben Ihr Ansprechpartner, bis Ihre Website barrierefrei ist.

Barrierefreiheit lohnt sich – weit über das Gesetz hinaus

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil:

Ihre Vorteile mit einer barrierefreien Website

Mehr Reichweite

Ihre Website wird für ältere Menschen und für Nutzer:innen mit Einschränkungen besser zugänglich.

Bessere Benutzererfahrung

Über klare Strukturen, gut lesbare Texte und einfache Navigation freuen sich alle Besucher:innen.

SEO-Vorteile

Suchmaschinen belohnen sauberen, strukturierten Code – Barrierefreiheit verbessert Ihr Ranking.

Stärkeres Image

Sie zeigen Verantwortung und positionieren sich als modernes, inklusives Unternehmen.

Gemeinnützige Organisationen: Glaubwürdig mit einer barrierefreien Website

Für gemeinnützige Organisationen ist eine barrierefreie Website ein sichtbares Zeichen dafür, dass sie die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppen ernst nehmen.

Ob Menschen mit Einschränkungen, ältere Personen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit geringerer Bildung, – eine barrierefreie Website bedeutet: Zugang für alle.

Zugleich senden gemeinnützige Organisationen ein klares Signal an staatliche Geldgeber und private Spender:innen: Ihre Organisation handelt verantwortungsvoll, empathisch, inklusiv und im Einklang mit gesellschaftlichen Werten.

Barrierefreiheit ist förderfähig

Die Optimierung Ihrer Website auf Barrierefreiheit muss keine Kostenhürde sein.

Über eine BAFA-Förderung können in westdeutschen Bundesländern 50 % der Kosten gefördert werden, in ostdeutschen Bundesländern sogar 80 %.

Als BAFA-gelistete Agentur unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Häufige Fragen (FAQ)

Nur Unternehmen, die digitale Produkte oder Services an Verbraucher:innen (B2C) anbieten, sind betroffen. Reine Informations-Websites ohne Kauf- oder Buchungsmöglichkeiten sind meist ausgenommen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Umsatz sind oft ebenfalls ausgenommen.

Das hängt davon ab, ob Sie Verträge über Ihre Website mit Verbraucher:innen abschließen (z. B. Online-Shop, Buchungsformular). Reine „Visitenkarten-Websites“ sind in der Regel nicht betroffen.

Keine Übergangsfristen: Sämtliche betroffenen digitalen Angebote, auch bestehende, müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, etwa bei unverhältnismäßigem Aufwand oder bei für die Funktionalität grundlegenden Änderungen. Hier gilt der Grundsatz der Zumutbarkeit, die bei jedem Projekt anders liegt.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards für barrierefreie Websites. Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG 2.2 Level AA basiert. Dieser Standard gilt als Mindestanforderung für gesetzeskonforme Websites.

Nicht unbedingt. Oft reichen gezielte Anpassungen wie bessere Kontraste, klare Struktur oder alternative Texte. Ein vollständiger Relaunch ist selten erforderlich.

Das hängt von Umfang und Komplexität ab. Kleinere Websites lassen sich oft in wenigen Wochen anpassen, große Portale benötigen mehr Zeit. Unser Fahrplan zeigt Ihnen genau, wie lange es in Ihrem Fall dauert.

Wir kombinieren manuelle Tests durch Expert:innen mit unterstützenden Tools. So prüfen wir u. a. Tastatursteuerung, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontraste und semantische Strukturen.

Nein. Automatische Tools erkennen nur ca. 30–40 % der Probleme. Viele Hürden (z. B. unklare Formulardesigns, fehlende Alternativtexte, Screenreader-Lesefluss) können nur Expert:innen im manuellen Test identifizieren.

Sie sollte leicht auffindbar und auf jeder Seite verfügbar sein, idealerweise im Footer oder unter einem klar benannten Link wie „Barrierefreiheit“ oder „Accessibility“. Meistens wird die Erklärung neben Impressum und Datenschutz platziert.

Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße zu Bußgeldern von bis zu 100.000 € führen. Zusätzlich besteht das Risiko von Abmahnungen oder Reputationsschäden.

Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verbessert Barrierefreiheit die Usability, Reichweite, SEO und stärkt das Image Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation.

Die Kosten hängen von Umfang, Ausgangslage und System ab. Dank BAFA-Förderung können die Kosten abgefedert werden. Wir prüfen außerdem weitere Förderprogramme, z. B. Aktion Mensch oder spezielle Kulturbereiche.